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Instandhaltungskosten
- Mietrecht von A bis Z |
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Instandhaltungskosten
Nicht gezahlte Instandhaltungskosten sind Werbungskosten.
Die Mutter eines Vermieters hatte für eine vermietete
Wohnung einen Handwerker mit der Renovierung beauftragt.
Später bezahlte sie auch die Rechnung. Der Vermieter fügte
die Rechnung seiner nächsten Steuererklärung bei und wollte
die Kosten geltend machen. Dass der Vermieter die Kosten
nicht absetzen kann – dieser Ansicht war der zuständige
Sachbearbeiter beim Finanzamt.
Anders empfand dies der
Bundesfinanzhof in München. Dass von Dritten bezahlte
Renovierungsaufwendungen vom Vermieter steuerlich als
Werbungskosten absetzbar sind, hatten die Münchner Juristen
bereits vor mehr als zwei Jahren in einem ähnlichen Fall
entschieden. Dass Kosten für Instandhaltungsarbeiten in
einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten anzuerkennen
sind, ist den deutschen Finanzämtern nun
erneut bescheinigt worden – selbst dann, wenn Dritte die
Rechnung bezahlt haben. Daraufhin musste das
Bundesfinanzministerium eine entsprechende Anweisung an alle
Finanzämter verschicken (Bundesfinanzhof, Urteil 15.1.2008,
Az. IX R 45/07). |
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