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Inklusivmiete
- Mietrecht von A bis Z |
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Inklusivmiete
Eine Inklusivmiete, oder auch als Bruttomiete bekannt,
beinhaltet in der Regel bereits alle umlagefähigen
Betriebskosten. Sofern eine Inklusivmiete vereinbart wurde,
wird nicht mehr zwischen Kalt- und Warmmiete unterschieden.
Der Mietbetrag bleibt in jedem Monat gleich.
Daneben kennt das Mietrecht auch noch die so genannte
Teilinklusivmiete. Hier werden nur bestimmte Punkte der
Betriebskosten pauschal berechnet, während für die übrigen
Betriebskosten eine gesonderte, meist verbrauchsabhängige,
Berechnung erfolgt.
Etwas problematisch wird es bei der Inklusiv- oder
Teilinklusivmiete dann, wenn der Vermieter den Mietpreis
erhöhen möchte. In diesem Fall müssen sämtliche
Betriebskosten, die als Pauschalpreis in der Miete enthalten
sind, herauszurechnen. Das Ergebnis ist die Nettokaltmiete,
die innerhalb des ortsüblichen Mietspiegels liegen muss.
Liegt die Nettokaltmiete nach der Erhöhung außerhalb dieses
Mietspiels, so ist die Erhöhung unzulässig. |
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