Mietrecht A-Z - Hundeurin
 
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Hundeurin
Die Haltung von Hunden ist in vielen Mietwohnungen erlaubt und immer wieder auch ein Thema, mit dem sich die deutschen Gerichte auseinander setzen müssen. Hier geht es nicht nur um Streitigkeiten wegen des Lärms, der von einem Hund ausgehen kann, sondern vor allem auch um gelegentliches Urinieren des Hundes im Treppenhaus der Wohnanlage.

In einem konkreten Fall sprach der Vermieter einem Mieter die fristlose Kündigung aus, weil dessen Hund unregelmäßig im Hausflur urinierte. Nach einem Urteil vom 8. August 2000 des Amtsgerichts Köln ist jedoch durch das gelegentliche Urinieren von einem Hund eines Mieters im Treppenhaus keine wesentliche Beeinträchtigung der Mitmieter gegeben. Hierbei handelt es sich auch nicht um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Damit ist in einem solchen Fall eine fristlose Kündigung nicht rechtes. (AG Köln Az: 208 C 164/00)

 

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