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Hundehaltung Mietwohnung
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Im
strittigen Fall ging es um die Haltung eines Hundes in einer
Mietwohnung. Der Mietvertrag sah vor, dass nur Kleintiere
ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden durften. Für
die Haltung von Hunden und Katzen muss vorher die Zustimmung
des Vermieters eingeholt werden.
Da es in der Wohnanlage jedoch auch Mietparteien mit Hunden
gab, ging ein Mieter davon aus, dass er keine Genehmigung
einholen muss. Er legte sich einen Hund zu, der Vermieter
klagte daraufhin auf Abschaffung des Hundes.
Das Kölner Landgericht gab dem Vermieter recht. In der
Begründung wurde darauf hingewiesen, dass gerade die
Tatsache, dass es noch andere Hund ein der Wohnanlage gab,
die Anschaffung als kritisch eingestuft werden konnte (Az. 6
S 269/09). Leider gibt es hierzu noch keine allgemeingültige
Rechtsprechung. Denn das Landgericht Berlin und auch das
Landgericht Hamburg entschieden in ähnlichen Fällen für den
Mieter. |
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