Hundehaltung Mietwohnung

 
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Im strittigen Fall ging es um die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag sah vor, dass nur Kleintiere ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden durften. Für die Haltung von Hunden und Katzen muss vorher die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Da es in der Wohnanlage jedoch auch Mietparteien mit Hunden gab, ging ein Mieter davon aus, dass er keine Genehmigung einholen muss. Er legte sich einen Hund zu, der Vermieter klagte daraufhin auf Abschaffung des Hundes.

Das Kölner Landgericht gab dem Vermieter recht. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass gerade die Tatsache, dass es noch andere Hund ein der Wohnanlage gab, die Anschaffung als kritisch eingestuft werden konnte (Az. 6 S 269/09). Leider gibt es hierzu noch keine allgemeingültige Rechtsprechung. Denn das Landgericht Berlin und auch das Landgericht Hamburg entschieden in ähnlichen Fällen für den Mieter.

 

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