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Mietrecht - Hund Ruhestörung |
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Hund darf nicht zur Ruhestörung
werden
Nicht selten liefert ausuferndes Hundegebell den
Stoff für handfeste Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Hierzu
gilt, dass Hunde sich während den allgemeinen Ruhezeiten,
also zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr,
ruhig zu verhalten haben. Auch außerhalb dieser festen
Ruhezeiten sollte das Hundegebell einen bestimmten Lärmpegel
nicht überschreiten und auch nur maximal eine Stunde pro Tag
zu hören sein. Es ist Aufgabe des Halters, seinen Hund
dementsprechend zu erziehen. |
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Hund darf nicht zur Ruhestörung
werden
Werden die vorgenannten Regelungen verletzt, so
kann der in seiner Ruhe beeinträchtigte Nachbar gerichtlich
dagegen vorgehen. Um die Beweisführung vor Gericht zu
vereinfachen, wird dabei das Führen eines Lärmprotokolls
empfohlen, wobei Datum, Uhrzeit und Dauer des Hundegebells
schriftlich festzuhalten sind. Die Angabe von Zeugen, sofern
vorhanden, ist dabei ebenfalls von Vorteil. |
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