Hohe Miete kein Mietmangel

 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Ein Mieter minderte seine Miete, weil er die Heizkosten als zu hoch einstufte. Das ist laut OLG Düsseldorf (08.07.10, Az. 24 U 222/09) aber unzulässig, sofern die Höhe der Heizkosten mit der Beschaffenheit der Heizanlage zusammenhängt. Allein die Höhe der Heizkosten ist noch kein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt.

Es gibt demzufolge auch keinen Anspruch der Mieter auf Austausch einer funktionierenden Heizungsanlage, nur weil die Kosten zu hoch sind. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die Höhe der Heizkosten auf einen Fehler in der Heizanlage zurückzuführen ist. Der Mangel muss aber aufgrund des technischen Standes zum Zeitpunkt der Installation beurteilt werden.

 
 
 
 
 
 

Mietrecht A-Z