Mietrecht - Hochwasser Urteile

 
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Hochwasser Urteile
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Fehler in der Mietsache nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vorliegt, wenn der Abwassereinlauf des Objektes unterhalb der Rückstauebene liegt und keine ausreichende Rückstausicherung angebracht ist, auch wenn diese bei dem Bau / der Sanierung des Gebäudes die damaligen technischen Ansprüche erfüllte. Auch wenn es nachweisbar lediglich alle 50 Jahre am Standort zu Hochwasser kommt, gilt dies nicht als Argument. (Oberlandesgericht Hamm, Urteil 1. Dezember 1987, Az: 7 U 67/87)

 

 

 

Ein Garantiefall liegt vor, wenn eine Kellerwohnung bei Hochwasser überflutet wird und die Gegenstände des Mieters beschädigt werden. Zumindest hat der Vermieter dann für die verursachten Schäden zu haften, wenn die Wohnung unterhalb der Rückstauebene liegt und keine Vorrichtung gegen Rückstau angebracht ist. (Landgericht Kassel, Urteil 8. November 1979, Az: 1S 229/79)

In einem Fall des Landgerichts Kassel kam es in einem Mietobjekt von Dezember bis Januar stets zu Überflutungen der Kellerräume bei Hochwasser. Das Gericht entschied, dass eine ganzjährige Mietminderung angebracht sei, da die Mietsache durch diesen Mangel nicht mehr uneingeschränkt nutzbar war. (Landgericht Kassel, Urteil 13. Juni 1996, Az: 1 S 128/96)

 

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