Heizwärme - Mietrecht
 
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Heizwärme
Ein Vermieter kündigte im Beispielfall ein Mietverhältnis über Geschäftsräume fristlos. Mehrere Monate hatte der Mieter keine Miete gezahlt. Weil der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand des war, war die fristlose Kündigung laut Mietvertrag gerechtfertigt. Der Vermieter stellte die Versorgung mit Heizwärme ein, nachdem der Mieter die Mieträume nicht räumte. Um den Vermieter zu Inbetriebnahme der Heizung zu verpflichten, rief der Mieter daraufhin das zuständige Gericht an.

Einen Anspruch des Mieters auf Heizwärme lehnte dann ein Berliner Gericht ab. Denn der Vermieter war nicht mehr verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mieträume zu gewähren, da der Mietrückstand den Vermieter zur Kündigung berechtigte. Mit Ablauf der Mietzeit erlischt der Gebrauch der Mieträume. Die Verpflichtung des Vermieters zur Erbringung von Versorgungsleistungen entfiel somit (KG Berlin, Az. 8 U 49/07).

 

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