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Heizungsanlage
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Ein Mieter
hat die Miete aufgrund einer unwirtschaftlichen
Heizungsanlage, die in ungewöhnlich hohen Heizkosten
resultierte, gekürzt. Das wurde vom Vermieter nicht
akzeptiert. Er verklagte den Mieter auf Zahlung der
ausstehenden Mietanteile. Bevor das OLG Düsseldorf in diesem
Fall entscheiden konnte, wurde die Heizungsanlage
ausgetauscht. Eine Begutachtung war somit nicht mehr
möglich.
Dennoch gab das OLG dem Vermieter recht (Az. 24 U 222/09 vom
08.07.10). In der Begründung heißt es, dass eine
unwirtschaftliche Heizungsanlage kein Grund zur
Mietminderung darstellt. Nur wenn ein Fehler in der
Heizungsanlage vorliegt, darf die Miete gekürzt werden.
Wichtig ist lediglich, dass die Heizungsanlage zum Zeitpunkt
des Einbaus dem aktuellen Stand der Technik genügen. Nur
wenn das nicht der Fall ist, darf die Unwirtschaftlichkeit
der Heizungsanlage als Mietminderungsgrund angegeben werden. |
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