Mietrecht - Heizung Kontrolle

 
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Heizung Kontrolle
Die Gebäudeversicherung eines Hauseigentümers wurde auf Ersatz von Schäden verklagt, die ein Wasserrohrbruch verursacht hatte. Während einer Frostperiode mit Temperaturen von bis zu -14°C, war die Heizung des unbewohnten Gebäudes für mehrere Tage ausgefallen, infolgedessen zerbarsten die Wasserrohre. 11 Tage vor dem Schadensfall hatte der geschädigte Eigentümer die Räume zuletzt inspiziert. Ein Ersatz des Schadens lehnte die Versicherung jedoch ab. Dass der Eigentümer nicht genügend häufige Kontrollen entsprechend den Versicherungsbedingungen vorgenommen habe, entgegnete der Sachbearbeiter. Der Eigentümer hätte wegen der niedrigen Außentemperaturen der Heizung eine zweimal wöchentliche Kontrolle unterziehen müssen.

 

 

 

Zu Gunsten des Hauseigentümers entschied daraufhin der Bundesgerichtshof (BGH). Nur dass er den Eintritt eines Schadens verhindern muss, indem er die Funktion der Heizung in zumutbarer Weise überwacht, war den Versicherungsbedingungen des Eigentümers zu entnehmen. Der nach einem Heizungsausfall zu erwartende Zeitablauf bis zum Schadenseintritt ist kein Maßstab für eine genügende Kontrolle. In welchen Zeiträumen die genutzte Heizungsanlage nach der Lebenserfahrung unter Berücksichtigung ihres Alters und ihrer Bauart inspiziert werden muss, ist vielmehr ausschlaggebend. Nach Ansicht der Karlsruher Juristen setze ein störungsfreies Funktionieren der Heizung keine zweimalige Inspektion pro Woche voraus (BGH, Urteil vom 25.6.2008, Aze. IV ZR 233/06).

 

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