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Mietrecht - Heizung Kontrolle
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Heizung Kontrolle
Die Gebäudeversicherung eines Hauseigentümers wurde auf
Ersatz von Schäden verklagt, die ein Wasserrohrbruch
verursacht hatte. Während einer Frostperiode mit
Temperaturen von bis zu -14°C, war die Heizung des
unbewohnten Gebäudes für mehrere Tage ausgefallen,
infolgedessen zerbarsten die Wasserrohre. 11 Tage vor dem
Schadensfall hatte der geschädigte Eigentümer die Räume
zuletzt inspiziert. Ein Ersatz des Schadens lehnte die
Versicherung jedoch ab. Dass der Eigentümer nicht genügend
häufige Kontrollen entsprechend den Versicherungsbedingungen
vorgenommen habe, entgegnete der Sachbearbeiter. Der
Eigentümer hätte wegen der niedrigen Außentemperaturen der
Heizung eine zweimal wöchentliche Kontrolle unterziehen
müssen. |
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Zu Gunsten des Hauseigentümers
entschied daraufhin der Bundesgerichtshof (BGH). Nur dass er
den Eintritt eines Schadens verhindern muss, indem er die
Funktion der Heizung in zumutbarer Weise überwacht, war den
Versicherungsbedingungen des Eigentümers zu entnehmen. Der
nach einem Heizungsausfall zu erwartende Zeitablauf bis zum
Schadenseintritt ist kein Maßstab für eine genügende
Kontrolle. In welchen Zeiträumen die genutzte Heizungsanlage
nach der Lebenserfahrung unter Berücksichtigung ihres Alters
und ihrer Bauart inspiziert werden muss, ist vielmehr
ausschlaggebend. Nach Ansicht der Karlsruher Juristen setze
ein störungsfreies Funktionieren der Heizung keine
zweimalige Inspektion pro Woche voraus (BGH, Urteil vom
25.6.2008, Aze. IV ZR 233/06). |
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