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Heizkostenverteiler - Mietrecht |
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Heizkostenverteiler
Der Heizkostenverteiler dient dazu, die verbrauchsabhängigen
Heizkosten der einzelnen Mietparteien zu ermitteln. Der
Gesetzgeber verpflichtet den Vermieter, den Gesamtverbrauch
auf die einzelnen Mietparteien aufzuschlüsseln, was unter
anderem mittels eines Heizkostenverteilers geschehen kann.
Außerdem dürfen nur 50 – 70 % der Heizkosten nach dem
Verbrauch berechnet werden, der Rest ergibt sich aus der
Fläche der jeweiligen Wohnung.
Der Vermieter ist darüber hinaus verpflichtet, sich das
Einverständnis der Mietergesellschaft einzuholen, wenn er
die Heizkosten mit elektronischen Instrumenten erfassen
möchte. Diese sind zwar sehr genau, aber auch teurer. Dieser
Anschaffung muss die Mehrheit der Mieter zustimmen. Die
Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat. Der
Heizkostenverteiler muss zudem vor Beginn des
Abrechnungszeitraums installiert werden, ansonsten darf die
verbrauchsabhängige Erfassung erst mit Beginn des neuen
Abrechnungszeitraums beginnen.
Die günstigere Alternative eines Heizkostenverteilers
funktioniert nach dem Prinzip der Verdunstung. Hierbei
werden die Heizkostenverteiler mit einer Flüssigkeit befüllt
und am Heizkörper angebracht. Je nach Heizungswärme
verdunstet diese Flüssigkeit und spiegelt somit den
tatsächlichen Verbrauch. Um eventueller Verdunstung
vorzubeugen, die nicht unmittelbar durch das Heizen
verursacht wird, wird der Heizkostenverteiler zu Beginn
etwas über den Nullstrich befüllt. Der Mieter muss der
Ablesefirma den Zutritt zur Wohnung ermöglichen, nachdem der
Termin mindestens eine Woche im Voraus per Aushang
angekündigt werden muss. Hierbei hat der Mieter das Recht,
einen Ersatztermin zu benennen, sofern er an diesem Tag
verhindert sein sollte.
Oft kommt es vor, dass der anhand der Messstriche abgelesene
Verbrauch nicht mit dem in der Heizkostenabrechnung
aufgeführten Wert übereinstimmt. In diesen Fällen sollte
umgehend reklamiert werden, da es sich um einen Fehler
handeln könnte. Eine andere Möglichkeit ist, dass die
Heizkostenverteiler eine einheitliche Skalierung haben und
der Verbrauch in der Heizkostenabrechnung bereits auf die
Heizkörpergröße umgerechnet wurde. Sollte dies der Fall
sein, so muss in der Heizkostenabrechnung auf die Umrechnung
verwiesen werden. |
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