Heizkostenverordnung (HeizkostenV) Die Heizkostenverordnung ist neben der
Betriebskostenverordnung eine der wichtigsten Grundlagen
für die Erfassung der Nebenkosten für eine Mietwohnung.
In der Heizkostenverordnung wird unter anderem geregelt,
welche Kosten zu berücksichtigen, wie diese zu verteilen
und auf welcher Basis sie zu ermitteln sind.
Während die Heizkosten früher in Abhängigkeit der
Nutzfläche der einzelnen Mietwohnungen anteilmäßig
berechnet werden durfte, so ist dies seit Beginn des
Jahres 2009 nur noch bedingt möglich. Der Gesetzgeber
schreibt vor, dass 50 – 70 % der Heizkosten
verbrauchsabhängig zu berechnen sind und der Vermieter
zur Ermittlung dieses Wertes geeignete Geräte
einzusetzen hat. Die restlichen 30 – 50 % können wie
gehabt ins Verhältnis zur Wohnfläche gesetzt werden.