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Finanzen
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Heizkostenverordnung
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Verordnung über die
verbrauchsabhängige Abrechnung der Warmwasser- und
Heizkosten. |
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§ 2
Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von
denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die
Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen
Bestimmungen vor. |
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» Mietrecht
» Heizkostenverordnung
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