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Heizkostenabrechnung Nutzergruppen
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Ohne Erläuterung der
Nutzergruppen ist die Heizkostenabrechnung unwirksam
Eine Forderung des Vermieters in Höhe von 941,42 Euro für
die im vergangenen Jahr angefallenen Heizkosten 2005 wurde
vom Mieter nicht bezahlt. Grund der Zahlungsverweigerung war
die fehlende Erläuterung der Nutzergruppen in der
Heizkostenabrechnung. Anhand der Abrechnung war es nicht
möglich, die Mieteinheiten der Wohnanlage der Nutzergruppe
zuzuordnen. Daraufhin wurde im März 2007 dem Mieter von
Seiten des Vermieters eine neue, richtige und nach
Nutzergruppen zugeordnete Abrechnung erstellt. Die
Nachforderungen mussten von Seiten des Vermieters eingeklagt
werden, da der Mieter nicht bezahlte.
Vor Gericht bekam der Vermieter nicht recht. An einer
Nachzahlung hat er keinen Anspruch mehr. Die formell nicht
ordnungsgemäße Abrechnung, lässt keine eindeutige,
rechnerische Überprüfung von Seiten des Mieters zu. Die
Erfassung nach Nutzergruppen, ließ den Mieter nicht erkennen
zu welcher Gruppe seine Mietwohnung gehört.
(KG, Urteil v. 13.07.2009, Az. 8 U 36/09). |
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