Heizkostenabrechnung Nutzergruppen

 
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Ohne Erläuterung der Nutzergruppen ist die Heizkostenabrechnung unwirksam
Eine Forderung des Vermieters in Höhe von 941,42 Euro für die im vergangenen Jahr angefallenen Heizkosten 2005 wurde vom Mieter nicht bezahlt. Grund der Zahlungsverweigerung war die fehlende Erläuterung der Nutzergruppen in der Heizkostenabrechnung. Anhand der Abrechnung war es nicht möglich, die Mieteinheiten der Wohnanlage der Nutzergruppe zuzuordnen. Daraufhin wurde im März 2007 dem Mieter von Seiten des Vermieters eine neue, richtige und nach Nutzergruppen zugeordnete Abrechnung erstellt. Die Nachforderungen mussten von Seiten des Vermieters eingeklagt werden, da der Mieter nicht bezahlte.

Vor Gericht bekam der Vermieter nicht recht. An einer Nachzahlung hat er keinen Anspruch mehr. Die formell nicht ordnungsgemäße Abrechnung, lässt keine eindeutige, rechnerische Überprüfung von Seiten des Mieters zu. Die Erfassung nach Nutzergruppen, ließ den Mieter nicht erkennen zu welcher Gruppe seine Mietwohnung gehört.
(KG, Urteil v. 13.07.2009, Az. 8 U 36/09).

 

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