|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Haustür
abschliessen
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Haustür abschließen
In einem bestehenden Mietverhältnis ist es
rechtens, wenn der Vermieter das nächtliche Abschließen der
Haupthaustür verlangt. Diese Regelung findet vor allem in
Mehrfamilienhäusern Anklang. Eine solche Regelung ist zur
Erhaltung der Sicherheit vorgesehen und stellt keine
Einschränkung des Mieters dar. Vor dem Amtsgericht Hannover
wurde ein Fall behandelt, wo der Mieter die Entfernung des
Schildes „Die Haustür ist ab 22.oo Uhr abzuschließen“ aus
dem Hausflur verlangte, nachdem er sich wiederholt nicht an
diese Anweisung hielt.
Der Mieter
stieß mit dieser Klage vor dem Gericht auf taube Ohren. Eine
grundsätzliche Pflicht, eine Haustür abzuschließen gäbe es
nicht, wenn der Vermieter dieses aber in einer Hausordnung
oder in einem Mietvertrag aufführt, ist dieser Aufforderung
Folge zu leisten um den Sicherheitsaspekt der Hausbewohner
zu gewahren. Das eine nachts verschlossene Tür ein
Sicherheitsrisiko im Falle eines Notfalls sei, liegt im
Ermessen des Vermieters, dieser hat die Entscheidung alleine
zu treffen. Amtsgericht Hannover; Urteil vom 20.03.2007,
Aktenzeichen: 544 C 8633/06. |
|
|
|
» Mietrecht A-Z |
|
|