Haustür abschliessen

 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Haustür abschließen
In einem bestehenden Mietverhältnis ist es rechtens, wenn der Vermieter das nächtliche Abschließen der Haupthaustür verlangt. Diese Regelung findet vor allem in Mehrfamilienhäusern Anklang. Eine solche Regelung ist zur Erhaltung der Sicherheit vorgesehen und stellt keine Einschränkung des Mieters dar. Vor dem Amtsgericht Hannover wurde ein Fall behandelt, wo der Mieter die Entfernung des Schildes „Die Haustür ist ab 22.oo Uhr abzuschließen“ aus dem Hausflur verlangte, nachdem er sich wiederholt nicht an diese Anweisung hielt.

Der Mieter stieß mit dieser Klage vor dem Gericht auf taube Ohren. Eine grundsätzliche Pflicht, eine Haustür abzuschließen gäbe es nicht, wenn der Vermieter dieses aber in einer Hausordnung oder in einem Mietvertrag aufführt, ist dieser Aufforderung Folge zu leisten um den Sicherheitsaspekt der Hausbewohner zu gewahren. Das eine nachts verschlossene Tür ein Sicherheitsrisiko im Falle eines Notfalls sei, liegt im Ermessen des Vermieters, dieser hat die Entscheidung alleine zu treffen. Amtsgericht Hannover; Urteil vom 20.03.2007, Aktenzeichen: 544 C 8633/06.

 

» Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Haustür abschliessen