Hausordnung - Mietrecht
 
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Hausordnung
Die Hausordnung dient dazu, das reibungslose Miteinander innerhalb der Mietergemeinschaft in einem Miethaus mit mehreren Mietparteien zu regeln. In den meisten Fällen wird auf die Hausordnung im Rahmen der von vorformulierten Mietverträgen verwiesen, vergleichbar etwa mit den AGB innerhalb eines Kaufvertrags.

Eine spätere, einseitige Änderung der Hausordnung ist weder durch den Vermieter noch durch eine der Mietparteien statthaft. Der Vermieter hat lediglich das Recht darauf, auf den pfleglichen Umgang mit den vermieteten Räumlichkeiten zu verweisen, was im Grunde aber auch schon durch den Mietvertrag an sich geregelt wird. Weiterführende Vereinbarungen müssen im Einvernehmen mit allen Mietparteien geschlossen werden.

Üblicherweise regelt die Hausordnung Pflichten, die wechselweise von den Mietern durchgeführt werden und die der allgemeinen Steigerung bzw. der Erhaltung des Wohnwerts dienen. Hierzu können z.B. Aufgaben wie Reinigung des Treppenhauses (Kehrwoche), Kellernutzung, allgemeine Ruhezeiten innerhalb des Hauses oder das Lagern von sperrigen Gegenständen im Treppenhaus (z.B. Kinderwagen) gehören.

 

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