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Hausordnung - Mietrecht |
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Hausordnung
Die Hausordnung dient dazu, das reibungslose Miteinander
innerhalb der Mietergemeinschaft in einem Miethaus mit
mehreren Mietparteien zu regeln. In den meisten Fällen wird
auf die Hausordnung im Rahmen der von vorformulierten
Mietverträgen verwiesen, vergleichbar etwa mit den AGB
innerhalb eines Kaufvertrags.
Eine spätere, einseitige Änderung der Hausordnung ist weder
durch den Vermieter noch durch eine der Mietparteien
statthaft. Der Vermieter hat lediglich das Recht darauf, auf
den pfleglichen Umgang mit den vermieteten Räumlichkeiten zu
verweisen, was im Grunde aber auch schon durch den
Mietvertrag an sich geregelt wird. Weiterführende
Vereinbarungen müssen im Einvernehmen mit allen Mietparteien
geschlossen werden.
Üblicherweise regelt die Hausordnung Pflichten, die
wechselweise von den Mietern durchgeführt werden und die der
allgemeinen Steigerung bzw. der Erhaltung des Wohnwerts
dienen. Hierzu können z.B. Aufgaben wie Reinigung des
Treppenhauses (Kehrwoche), Kellernutzung, allgemeine
Ruhezeiten innerhalb des Hauses oder das Lagern von
sperrigen Gegenständen im Treppenhaus (z.B. Kinderwagen)
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