|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Mietrecht - Hausmeisterservice
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Hausmeisterservice
Wenn es im Mietvertrag nicht anders vereinbart
wurde, hat ein Vermieter nicht das Recht einen
Hausmeisterservice zur Reinigung von gemeinschaftlich
genutzten Flächen des Mietshauses zu beauftragen. Denn dies
würde den Mietern das Recht auf eine kostenlose Reinigung
entziehen. So müssen alle Mieter des Hauses mit dem
Engagieren eines Hausmeisterdienstes einverstanden sein.
(Amtsgericht Frankfurt/Oder WM 97, 432) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ein Hausmeisterservice darf
ohne die Einverständnis der Mieter nicht beauftragt werden,
da die Mieter ansonsten keine Chance dazu haben selbst das
Treppenhaus zu reinigen und dadurch Kosten zu sparen. Es ist
auch nicht möglich einen professionellen Reinigungsdienst zu
beauftragen, weil die Mehrheit der Mieter dafür ist.
Grundsätzlich gilt aber, dass der Dienst eines
Hausmeisterservices im Mietvertrag verankert sein muss. |
|
|
|
|
|
» Mietrecht A-Z |
|
|