Mietrecht - Haushälter (Homesitter)

 
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Haushälter (Homesitter)
Die Obhutspflicht bei Mietwohnungen ist auch bei Abwesenheit durch den Mieter gegeben. Ein Mieter hat also auch während seiner urlaubsbedingten Abwesenheit sorge dafür zu tragen, dass keine Schäden in der Mietwohnung auftreten. Dies bezieht sich beispielsweise auf Wasserschäden durch Rohrbrüche, Frostschäden, Schäden durch Gasleitungen oder elektrische Schäden, die durch Geräte verursacht werden können. Entsteht ein solcher Schaden und wird die Obhutspflicht dadurch verletzt, hat der Mieter die Kosten hierfür zu tragen, wobei auch die Kündigung des Mietvertrages, besonders bei wiederholten Verletzungen dieser Pflicht, eine Option darstellt. Verpflichtet der Mieter hingegen einen professionellen Homesitter (Haushüter), so wird dieser für evtl. Schäden an der Mietsache haftbar gemacht und nicht der Mieter selbst.

 

 

 

Die Leistungen eines Homesitters, wie er heute überall zu finden ist, beinhalten die Betreuung von Wohnungen und Häusern in Abwesenheit der Mieter bzw. der Eigentümer. Der Haushüter lebt während der ganzen Abwesenheitszeit des eigentlichen Bewohners, in der Wohnung bzw. im Haus, sodass das Objekt im gleichen Maße betreut wird, wie durch den eigentlichen Bewohner selbst. Damit die Mieter/Eigentümer des Objekts unbeschwert das Haus verlassen können, werden die Dienstleistungen solcher Homesitter gerne in Anspruch genommen, da dieser auch dafür zu sorgen hat, dass keine Schäden an dem ihm anvertrauten Objekt auftreten. Er ist weiterhin dazu verpflichtet auftretende Schäden zu beheben, indem er sich um Gegenmaßnahmen kümmert, indem er beispielsweise Feuerwehr, Installateure oder Polizei zu Hilfe ruft.

Ein weiterer Vorteil eines Haushüters ist, dass ein Objekt stets bewohnt wirkt, auch wenn der Besitzer nicht anwesend ist. Dies schützt vor Einbrüchen, denn ein Homesitter ist dazu verpflichtet das Objekt höchstens drei Stunden am Tag zu verlassen, wobei hiervon lediglich eine Stunde in die Nachtstunden fallen darf. Ausgeschlossen ist, dass ein Heimhüter das Gebäude in den Zeiten verlässt, in denen Einbrecher besonders gerne ihr Unwesen treiben.

 

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