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Mietrecht - Haushälter (Homesitter)
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Haushälter (Homesitter)
Die Obhutspflicht bei Mietwohnungen ist auch bei
Abwesenheit durch den Mieter gegeben. Ein Mieter hat also
auch während seiner urlaubsbedingten Abwesenheit sorge dafür
zu tragen, dass keine Schäden in der Mietwohnung auftreten.
Dies bezieht sich beispielsweise auf Wasserschäden durch
Rohrbrüche, Frostschäden, Schäden durch Gasleitungen oder
elektrische Schäden, die durch Geräte verursacht werden
können. Entsteht ein solcher Schaden und wird die
Obhutspflicht dadurch verletzt, hat der Mieter die Kosten
hierfür zu tragen, wobei auch die Kündigung des
Mietvertrages, besonders bei wiederholten Verletzungen
dieser Pflicht, eine Option darstellt. Verpflichtet der
Mieter hingegen einen professionellen Homesitter
(Haushüter), so wird dieser für evtl. Schäden an der
Mietsache haftbar gemacht und nicht der Mieter selbst. |
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Die Leistungen eines
Homesitters, wie er heute überall zu finden ist, beinhalten
die Betreuung von Wohnungen und Häusern in Abwesenheit der
Mieter bzw. der Eigentümer. Der Haushüter lebt während der
ganzen Abwesenheitszeit des eigentlichen Bewohners, in der
Wohnung bzw. im Haus, sodass das Objekt im gleichen Maße
betreut wird, wie durch den eigentlichen Bewohner selbst.
Damit die Mieter/Eigentümer des Objekts unbeschwert das Haus
verlassen können, werden die Dienstleistungen solcher
Homesitter gerne in Anspruch genommen, da dieser auch dafür
zu sorgen hat, dass keine Schäden an dem ihm anvertrauten
Objekt auftreten. Er ist weiterhin dazu verpflichtet
auftretende Schäden zu beheben, indem er sich um
Gegenmaßnahmen kümmert, indem er beispielsweise Feuerwehr,
Installateure oder Polizei zu Hilfe ruft.
Ein weiterer Vorteil eines Haushüters ist, dass ein Objekt
stets bewohnt wirkt, auch wenn der Besitzer nicht anwesend
ist. Dies schützt vor Einbrüchen, denn ein Homesitter ist
dazu verpflichtet das Objekt höchstens drei Stunden am Tag
zu verlassen, wobei hiervon lediglich eine Stunde in die
Nachtstunden fallen darf. Ausgeschlossen ist, dass ein
Heimhüter das Gebäude in den Zeiten verlässt, in denen
Einbrecher besonders gerne ihr Unwesen treiben. |
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