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Hausfriedensbruch durch den Vermieter |
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Vermieter haben in vermieteten
Wohnungen nichts verloren
Das Betreten einer vermieteten Wohnung ist dem Vermieter
ohne ausdrückliche Erlaubnis des Mieters untersagt, auch
wenn der Vermieter vom Mieter einen Zweitschlüssel
überlassen bekommt. Ein solches Vorgehen ist laut des LG
Berlin als Hausfriedensbruch zu bewerten und berechtigt den
Mieter zur fristlosen Kündigung, auch wenn es der Vermieter
wie im vorliegenden Fall “nur gut meinte“.
Konkret ging es um einen Vermieter, der in Abwesenheit des
Mieters und ohne dessen Zustimmung mit einem Handwerker die
Wohnung betreten hatte, um eine Reparatur durchführen zu
lassen. Sein Argument, dass er nur der Sache dienen wollte,
schmetterten die Richter ab. Das Verhalten des Vermieters
sei eine “nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit“ gewesen, wie
es in der Urteilsbegründung wörtlich hieß (Landgericht
Berlin, 64 S 305/98) |
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