Mietrecht - Hausfassade
 
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Hausfassade
Wenn sich Schäden an Hausfassaden z. B. durch Feuchtigkeit auf die Wohnräume auswirken und dadurch beispielsweise Schimmel an den Wänden entsteht, gilt dies als Mietmangel. In einem solchen Fall kann ein Mieter einen Mietnachlass bzw. die Instandsetzung der Fassade vom Vermieter verlangen.

 

 

 

Generell ist ein Mieter nicht dazu berechtigt, die Verschönerung einer Hausfassade durch den Vermieter zu verlangen, da diese nicht Bestandteil der Mietsache an sich ist. Kosten für allgemeine Renovierungsarbeiten an Hausfassaden können vom Eigentümer nicht auf die Mieter abgewälzt werden, diese sind von ihm selbst zu tragen.

 

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