Mietrecht - Hausbock
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Hausbock
Der Hausbock (Hylotrupes bajulus) gehört zu den Bockkärfern und wird im ausgewachsenen Zustand bis zu 22 Millimeter lang. Diese Käfer legen ihre Eier in abgestorbenem Holz, sehr gerne auch in Dachstühlen von Gebäuden ab. Sie sind als die gefährlichsten aller Holzschädlinge bekannt und richten innerhalb kürzester Zeit starke Schäden an.

 

 

 

Dabei sind gerade Nadelholzarten, die hier zu Lande als Bauholz verwendet werden, stark vom Befall des Hausbocks betroffen. Deswegen werden diese gefährdeten Holzarten präventiv chemisch behandelt, obwohl hierbei oft nachlässig gearbeitet wird und nicht alle Partien des Holzes behandelt werden.

Ein Befall von Wohnungen durch Hausböcke stellt einen Mietmangel dar, wobei der Mieter nichts für die angerichteten Schäden kann, da die Hausbockkäfer ein Gebäude befallen, ihre Larven in den Holzbalken ablegen und diese den erheblichen Schaden anrichten.  Entsteht durch die Larven ein Schaden, von dem der Mieter nicht in Kenntnis war, trifft ihn keine Schuld, weiterhin kann er eine Mietminderung fordern. Der Vermieter hingegen ist bei Zerstörung der Mietwohnung zu Schadensersatz verpflichtet.

 

» Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z