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Mietrecht - Hausbock |
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Hausbock
Der Hausbock (Hylotrupes bajulus) gehört zu den
Bockkärfern und wird im ausgewachsenen Zustand bis zu 22
Millimeter lang. Diese Käfer legen ihre Eier in
abgestorbenem Holz, sehr gerne auch in Dachstühlen von
Gebäuden ab. Sie sind als die gefährlichsten aller
Holzschädlinge bekannt und richten innerhalb kürzester Zeit
starke Schäden an. |
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Dabei sind gerade Nadelholzarten, die hier zu Lande als
Bauholz verwendet werden, stark vom Befall des Hausbocks
betroffen. Deswegen werden diese gefährdeten Holzarten
präventiv chemisch behandelt, obwohl hierbei oft nachlässig
gearbeitet wird und nicht alle Partien des Holzes behandelt
werden.
Ein Befall von Wohnungen durch Hausböcke stellt einen
Mietmangel dar, wobei der Mieter nichts für die
angerichteten Schäden kann, da die Hausbockkäfer ein Gebäude
befallen, ihre Larven in den Holzbalken ablegen und diese
den erheblichen Schaden anrichten.
Entsteht durch die Larven ein Schaden, von dem der Mieter
nicht in Kenntnis war, trifft ihn keine Schuld, weiterhin
kann er eine Mietminderung fordern. Der Vermieter hingegen
ist bei Zerstörung der Mietwohnung zu Schadensersatz
verpflichtet. |
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