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Mietrecht - Haschisch
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Haschisch
Bezugnehmend auf ein Urteil des Amtsgerichts
Linz, entschied das Landgericht Ravensburg zu Gunsten eines
Vermieters, der die Kündigung seines Mieters wegen Anbau von
Cannabis in der Wohnung. Die Polizei fand bei der
Durchsuchung der Wohnung insgesamt 14 Cannabispflanzen. Das
Gericht begründete sein Urteil mit dem Argument, dass der
Vermieter durch Wertverlust und Verlust des Ansehens seiner
Wohnung starke Einbusen in Kauf nehmen müsse. Denn obwohl
der Vermieter selbst die Polizei hinzugezogen hatte, könnte
er mit dieser Art von kriminellen Handlungen in Verbindung
gebracht werden. Der Vermieter hatte seinerseits um Hilfe
der Polizei gebeten, da dies der einfachste Weg war, dem
Treiben des Mieters ein Ende zu setzen. |
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Das Landgericht entschied
weiterhin, dass dem Mieter eine Frist von zwei Monaten zur
Räumung der Wohnung zuzugestehen sei, da der Vermieter zum
einen nicht in der näheren Umgebung des Mietobjektes zu
Hause war und das Mietverhältnis zum anderen seit bereits
sechs Jahren bestand. Dem Vermieter war sein Recht auf eine
Kündigung stattgegeben worden, da der Mieter noch jung und
allein stehend war und es leicht hatte eine andere
angemessene Bleibe zu finden.
Der Mieter wurde weiterhin zu einer Freiheitsstrafe von vier
Monaten auf Bewehrung wegen Cannabisanbau verurteilt.
(Landgericht Ravensburg, Urteil 6. September 2001, Az: 4 S
127/01) |
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