Handwerkerrechnungen

 
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Handwerkerrechnungen
Die Möglichkeit, Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung als steuermindernd aufzuführen, führt regelmäßig dazu, dass gerade zu Jahresende Hochkonjunktur bei den Handwerksbetrieben herrscht.

Egal ob es sich um Reparatur, Instandhaltung oder Wartung handelt, Handwerkerrechnungen können bei der Steuererklärung aufgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt, die Bezahlung unbar und im Steuerjahr erfolgte. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeiten, Haushaltsreinigung oder ähnliches können von der Steuer abgesetzt werden.

Meist sind die ausführenden Personen als geringfügig Beschäftigte aufgeführt. Dann gibt es zwar keine Rechnung, dafür aber die Bescheinigung der Minijob-Zentrale. Wichtig ist es, sich zu informieren, ob der Freibetrag schon erschöpft ist oder nicht. Auf diese Weise lassen sich Arbeiten vielleicht vorziehen oder verschieben.

 
 
 

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