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Handwerker: Schlüsseldienst, Tür öffnen |
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Handwerker: Ausnutzen einer Notlage durch Handwerker
Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt, in denen
Gerichte gegen das Ausnutzen einer Notlage durch
Handwerksbetriebe vorgingen. Im Vorfeld vereinbarte
Pauschalpreise behalten ihre Gültigkeit, auch wenn ein
erhöhter Arbeitsaufwand anfällt. Ein Schlüsseldienst verlangte
für das nächtliche Öffnen einer Wohnungstür 500,- Euro, was
gerichtlich als sittenwidrig und damit unwirksam eingestuft
wurde. Ein Handwerksbetrieb darf Monteure nur in der
tatsächlich erforderlichen Anzahl schicken und deren
Arbeitsleistung in Rechnung stellen. Die Arbeitsleistung
eines offensichtlich zu viel anwesenden Monteurs darf vom
Rechnungsbetrag abgezogen werden (AG Frankfurt/Main).
Sofern keine besonderen
Erschwernisse vorliegen, darf das Notöffnen der Haustür
maximal 100,- Euro Kosten. Ein Schlüsseldienst hatte das
Doppelte verlangt, was vom Gericht als Wucher abgelehnt
wurde (AG Lippstadt).Ein vereinbarter Pauschalpreis muss
diesen nur dann in voller Höhe begleichen, wenn dieser den
ortsüblichen Preisen entspricht und der beauftragte
Handwerker sich die Notlage des Auftraggebers nicht zunutze
macht. Im vorliegenden Fall wurde das Dreifache des üblichen
Satzes verlangt (AG Langenfeld).
Handwerker dürfen Fahrtkosten
nur in Rechnung stellen, wenn dies bei der Beauftragung
ausdrücklich vereinbart wird (AG Königstein). |
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