Haftungsfreizeichnung
 
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Haftungsfreizeichnung: Vertragsklausel pro Vermieter unzulässig
Der berechtigte Schadensersatzanspruch eines Mieters gegenüber seinem Vermieter darf per Vertragsklausel nicht ausgeschlossen werden. Der BGH wies darauf hin, dass eine solche Klausel nicht mit § 307 ff BGB vereinbar sei. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz kann z.B. bestehen, wenn der Vermieter einen Mietmangel durch leichte Fahrlässigkeit zu verantworten hat (BGH, Beschluss vom 24.10.2001, Az: VIII ARZ 1/01).

 

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