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Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das vom jeweils
zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es gibt Auskunft über
die sämtliche, rechtlich relevanten Gegebenheiten, die mit
einem Grundstück, egal ob bebaut oder unbebaut, in
Zusammenhang stehen. Im Grundbuch ist z.B. der Eigentümer
des Grundstücks oder des darauf stehenden Hauses aufgeführt
sowie eventuell vorhandene Belastungen oder Grundpfandrechte
Dritter, wie etwa Hypotheken.
Bei einem Grundstücksverkauf ist zwingend die Eintragung des
Eigentümerwechsels im Grundbuch erforderlich. Sollte diese
Formvorschrift missachtet werden, so wird der Verkauf
unwirksam. Jeder Bürger, der ein berechtigtes Interesse
nachweisen kann, darf das Grundbuch einsehen. Zu dieser
Gruppe der berechtigt Interessierten gehören unter anderem
auch Mieter. Der Blick ins Grundbuch ist mindestens dann zu
empfehlen, wenn ein Eigentümerwechsel bevorsteht oder dieser
von anderer Seite glaubhaft gemacht werden soll.
Der
rechtlich verbindliche Ansprechpartner in Fragen, die z.B.
mit dem bestehenden Mietverhältnis zu tun haben, ist und
bleibt der Hauseigentümer bis zu dem Zeitpunkt, an dem im
Grundbuch ein anderer Eigentümer genannt wird. Darüber
hinaus gibt es für den Eigentümer noch die Möglichkeit,
weitere Personen zu rechtlich verbindlichen Handlungen
bezüglich des betreffenden Grundstücks zu bevollmächtigen.
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