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Mietrecht A-Z - Großcousine |
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Großcousine
Die Eigenbedarfskündigung ist für den Vermieter einer derzeit
vermieteten Wohnung eine der wenigen Möglichkeiten, einem Mieter
eine wirksame und rechtskonforme Kündigung auszusprechen. Jedoch
müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor diese
Kündigung gerechtfertigt und damit wirksam ist. So muss der
Wohnraum entweder für den Vermieter selbst benötigt werden oder
aber für einen nahem Angehörigen. Dies muss er Vermieter in
seiner Kündigung nicht nur detailliert begründen, sondern auch
nachvollziehbar beweisen. Wer als naher Angehöriger eines
Vermieters gilt, ist nicht immer eindeutig.
So kann eine Großcousine als naher Familienangehöriger
gelten, sodass für sie die Eigenbedarfskündigung rechtes sein
kann. Hierbei ergibt sich allerdings die Besonderheit, dass die
Großcousine nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis zum
Vermieter hat, sondern auch eine besondere persönliche Beziehung
zum Vermieter pflegt. Diese besondere persönliche Beziehung kann
sich beispielsweise aus der Fürsorge des Vermieters für die
Familie ergeben, so das Landgericht Stuttgart in einem Urteil
vom 26. Februar 1998 (Az: 6 S 404/97). |
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