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Grillen
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Grillen
Beim Grillen scheiden sich die Geister. Vor allem im Sommer
kommt es wegen dem Grillen zu Auseinandersetzungen zwischen
den verschiedenen Mietparteien. Beim Grillen gibt es keine
allgemein gültige Regelung, ob und wie oft das Grillen auf
dem Balkon oder der Terrasse in einer Mietwohnung erlaubt
ist.
In einigen Fällen wurde das Grillen per Mietvertrag komplett
untersagt. Manche Gerichte haben an einer solchen Klausel
nichts auszusetzen. Eher üblich ist hingegen eine
Beschränkung des Grillens. Einige Gerichte sehen ein
einmaliges Grillvergnügen pro Monat als ausreichend an,
während andere Richter eine jährliche Beschränkung zwischen
drei und fünf Grillabenden vorziehen.
Grundsätzlich gilt, dass die Art des Grills eine große Rolle
spielt. Ein Gasgrill oder elektronisch betriebener Grill ist
auf jeden Fall willkommener als der Holzkohlegrill, was
natürlich mit der damit einhergehenden Emission in Form von
mehr oder weniger dichten Rauchwolken zusammenhängt. |
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