Graffitis im Treppenhaus

 
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Das Landgericht Berlin befasste sich mit Urteil vom 05.10.10 unter Az. 63 S 619/09 mit Graffitis. Es ging darum, dass ein Mieter von seinem Vermieter die Beseitigung eines Graffitis im Treppenhaus des Mietshauses verlangte, da das Treppenhaus zum Einzugstermin in einem renovierten Zustand war.

Die Richter entschieden jedoch gegen dieses Verlangen. Denn einerseits gab es im Mietvertrag keine besondere Vereinbarung im Hinblick auf die Beschaffenheit des Treppenhauses und andererseits muss dieser Raum keine repräsentativen Zwecke erfüllen. Aus diesem Grund sieht das LG Berlin keine Veranlassung, den Vermieter zu einer Beseitigung des Graffitis aufzufordern.

 
 
 
 
 
 

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