Gewerbemieter Minderungsrecht - Mietrecht A-Z
 
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Gewerbemieter Minderungsrecht
Dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wenn ein Beeinträchtigung vom Vermieter nicht verschuldet wurde, war Inhalt eines gewerblichen Mietvertrags. Der Mieter minderte die Miete aufgrund erheblicher Lärmbelästigung, nachdem auf dem Nachbargrundstück ein Gebäude abgerissen wurde. Dass die Regelung im Mietvertrag insbesondere bei Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ein Mietminderungsrecht des
Mieters ausschließe, dieser Meinung war der Vermieter und verklagte daraufhin den Mieter auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied allerdings gegen den Vermieter. Dass bei einer Geschäftsraummiete das Mietminderungsrecht des Mieters eingeschränkt werden könne, bestätigten die Richter dem Mieter zwar, es könne allerdings nicht völlig ausgeschlossen werden. Einen zu weit gehenden Ausschluss des Mietminderungsrechts definiert eine Klausel im gewerblichen Mietvertrag, nach der eine Mietminderung nur bei
Verschulden des Vermieters möglich sein soll. Deshalb ist diese Klausel nicht wirksam. Wenn es zu einer Beeinträchtigung kommt, dürfen Mieter die Miete grundsätzlich kürzen. Ob der Vermieter die Beeinträchtigung zu vertreten hat oder nicht, ist dabei unerheblich (BGH Urteil 23.4.008, Az. XII ZR 62/06).

 

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