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Gewerbemieter Minderungsrecht - Mietrecht A-Z |
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Gewerbemieter Minderungsrecht
Dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wenn
ein Beeinträchtigung vom Vermieter nicht verschuldet wurde,
war Inhalt eines gewerblichen Mietvertrags. Der Mieter
minderte die Miete aufgrund erheblicher Lärmbelästigung,
nachdem auf dem Nachbargrundstück ein Gebäude abgerissen
wurde. Dass die Regelung im Mietvertrag insbesondere bei
Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ein
Mietminderungsrecht des
Mieters ausschließe, dieser Meinung war der Vermieter und
verklagte daraufhin den Mieter auf Zahlung der ausstehenden
Miete.
Der
Bundesgerichtshof (BGH) entschied allerdings gegen den
Vermieter. Dass bei einer Geschäftsraummiete das
Mietminderungsrecht des Mieters eingeschränkt werden könne,
bestätigten die Richter dem Mieter zwar, es könne allerdings
nicht völlig ausgeschlossen werden. Einen zu weit gehenden
Ausschluss des Mietminderungsrechts definiert eine Klausel
im gewerblichen Mietvertrag, nach der eine Mietminderung nur
bei
Verschulden des Vermieters möglich sein soll. Deshalb ist
diese Klausel nicht wirksam. Wenn es zu einer
Beeinträchtigung kommt, dürfen Mieter die Miete
grundsätzlich kürzen. Ob der Vermieter die Beeinträchtigung
zu vertreten hat oder nicht, ist dabei unerheblich (BGH
Urteil 23.4.008, Az. XII ZR 62/06). |
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