|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Mietrecht A-Z - Gestank |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
|
|
|
|
Gestank
Immer wieder müssen sich die deutschen Gerichte damit
beschäftigen, ob eine Betriebskostenabrechnung rechtes ist
und ob die Punkte, die in ihr enthalten sind, auch wirklich
auf den Mieter umgelegt werden können. Geklärt werden muss
dabei auch häufig, ob ein Gastank in die
Betriebskostenabrechung einfließen kann. Dies kann mit einem
klaren „nein“ beantwortet werden, denn der Vermieter muss
diese Investitionskosten ebenso wie die Abschreibung in den
Mietzins einkalkulieren, sodass mit der Zahlung der Miete
durch den Mieter diese Kosten abgegolten sind. Diese
Regelung bezieht sich auf die Mietkosten von einem Gastank
ebenso, wie auf den Kauf.
Bei einer Anmietung des Gastanks dürfen die Kosten für den
Mieter aber nicht höher liegen, als wenn der Tank gekauft
worden wäre. Auch wenn im Mietvertrag eine entsprechende
Umlage für den Gastank vereinbart wurde, ist diese
unwirksam, so auch das Amtsgericht Bad Kreuznach in einem
Urteil vom 9. Mai 1989 (Az: 2 C 338/88 Quelle: WuM 1989,
310). Im konkreten Fall konnte die neue
Betriebkostenverordnung 2004 keine Klarstellung bringen,
sodass das Amtsgericht Bad Kreuznach entsprechend urteilte.
Anders jedoch sah es das Landgericht Hannover in einem
Urteil vom 27. Juni 1983 (11 S 123/83). |
|
|
|
|