Mietrecht A-Z - Geschwister
 
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Geschwister
Die Eigenbedarfskündigung ist heute für den Vermieter fast die einzige Möglichkeit, den Mietern einer vermieteten Wohnung zu kündigen. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit die Eigenbedarfskündigung auch wirksam ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Vermieter aufgrund von Familienzuwachs eine größere Wohnung benötigt und sich dabei die vermietete Wohnung anbietet. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, ob auch die Geschwister des Vermieters einen ausreichenden Grund darstellen, dass eine Eigenbedarfskündigung vom Vermieter durchgesetzt werden kann? Dies ist mit einem klaren „ja“ zu beantworten, denn der Tatbestand des Eigenbedarfs ist auch dann gegeben, wenn die Geschwister des Vermieters in die derzeit vermietet Wohnung einziehen sollen. Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 2003 (Az VIII ZR 276/02) geht klar hervor, dass bei Geschwistern ein so enges Verwandtschaftsverhältnis gegeben ist, dass ein zusätzlicher und einschränkender Tatbestand einer engen sozialen Bindung zum Vermieter nicht weiter gegeben sein muss.

 

 

 

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