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Mietrecht A-Z - Geschwister |
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Geschwister
Die Eigenbedarfskündigung ist heute für den Vermieter fast
die einzige Möglichkeit, den Mietern einer vermieteten
Wohnung zu kündigen. Es müssen jedoch bestimmte
Voraussetzungen gegeben sein, damit die
Eigenbedarfskündigung auch wirksam ist. Dies ist
beispielsweise dann der Fall, wenn der Vermieter aufgrund
von Familienzuwachs eine größere Wohnung benötigt und sich
dabei die vermietete Wohnung anbietet. Immer wieder stellt
sich dabei die Frage, ob auch die Geschwister des Vermieters
einen ausreichenden Grund darstellen, dass eine
Eigenbedarfskündigung vom Vermieter durchgesetzt werden
kann? Dies ist mit einem klaren „ja“ zu beantworten, denn
der Tatbestand des Eigenbedarfs ist auch dann gegeben, wenn
die Geschwister des Vermieters in die derzeit vermietet
Wohnung einziehen sollen. Aus einem Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 2003 (Az VIII ZR 276/02)
geht klar hervor, dass bei Geschwistern ein so enges
Verwandtschaftsverhältnis gegeben ist, dass ein zusätzlicher
und einschränkender Tatbestand einer engen sozialen Bindung
zum Vermieter nicht weiter gegeben sein muss. |
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