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Mietrecht A-Z - Geschiedene |
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Geschiedene
Der Vermieter einer Wohnung kann nur unter ganz bestimmten
Umständen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die
ist im deutschen Mietrecht dann der Fall, wenn der Mieter
grob gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen hat. In diesem
Fall ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Daneben
kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung gegen den
Mieter aussprechen, wenn der Umstand des Eigenbedarfs
eingetreten ist. Unter Eigenbedarf versteht man, dass der
Vermieter die Wohnung entweder für sich selbst oder für
einen nahen Angehörigen benötigt.
Diesen Umstand muss er in der Kündigung detailliert
erläutern und auch beweisen, dass ihm keine anderen
Möglichkeiten offen stehen. Die deutschen Gerichte haben
eindeutig geklärt, wer als naher Angehöriger in Frage kommt.
So sind es beispielsweise der Ehepartner oder auch
Geschwister, die die Eigenbedarfskündigung rechtens machen.
Nicht zu den nahen Angehörigen des Vermieters zählt jedoch
der geschiedene Ehepartner, so das Amtsgericht in Hamburg in
einem Urteil vom 21. Juli 1995 (Az: 43b C 250/95). |
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