Mietrecht A-Z - Geschiedene
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Geschiedene
Der Vermieter einer Wohnung kann nur unter ganz bestimmten Umständen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die ist im deutschen Mietrecht dann der Fall, wenn der Mieter grob gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen hat. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Daneben kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung gegen den Mieter aussprechen, wenn der Umstand des Eigenbedarfs eingetreten ist. Unter Eigenbedarf versteht man, dass der Vermieter die Wohnung entweder für sich selbst oder für einen nahen Angehörigen benötigt.

Diesen Umstand muss er in der Kündigung detailliert erläutern und auch beweisen, dass ihm keine anderen Möglichkeiten offen stehen. Die deutschen Gerichte haben eindeutig geklärt, wer als naher Angehöriger in Frage kommt. So sind es beispielsweise der Ehepartner oder auch Geschwister, die die Eigenbedarfskündigung rechtens machen. Nicht zu den nahen Angehörigen des Vermieters zählt jedoch der geschiedene Ehepartner, so das Amtsgericht in Hamburg in einem Urteil vom 21. Juli 1995 (Az: 43b C 250/95).

Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z