Mietrecht A-Z - Gerichte Mietstreitigkeiten
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

 

Gerichte Mietstreitigkeiten
In Deutschland ist ganz genau geregelt, welche Gerichte für was zuständig sind. Dies ist sogar gesetzlich festgelegt, sodass nur ein zuständiges Gericht auch eine Klage behandeln darf. Allerdings kann dieses Gericht die Zuständigkeit einem anderen Gericht zuweisen, sofern es sich selbst nicht als zuständig erachtet. Das zugewiesene Gericht muss sich dann um die jeweilige Angelegenheit kümmern, denn weitere Verweisungen oder einen Rückgabe an das vorherige Gericht ist nicht zulässig. Handelt es sich um Streitigkeiten in Mietsachen, dann ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Mietwohnung gelegen ist. Bei einer Berufung in Mietsachen ist dann das höhere Landgericht zuständig.

Bei einem Rechtstreit beim Amtsgericht ist kein Anwaltszwang gegeben, sodass man sich hier auch selbst vertreten kann. In vielen einfach gelagerten Fällen ist dies sogar zu empfehlen, allerdings nur dann, wenn auch die gegnerische Seite auf ein Anwalt verzichtet. Die Amtsgerichte verfügen über eine Rechtsantragstelle, bei der die Klage beantragt werden kann. Die hier beschäftigen Rechtspfleger sind dazu verpflichtet, eine Hilfestellung zu geben. Wird jedoch vor dem Landgericht verhandelt, dann muss man sich zwingend einen Anwalt nehmen. Die Arbeit der Gerichte ist natürlich nicht kostenfrei, sodass hier Gerichtsgebühren verlangt werden. Diese richten sich nach einer Gebührentabelle, die gesetzlich festgelegt ist. Zudem spielt der Streitwert eine große Rolle im Bezug auf die Höhe der Gerichtsgebühren. Wer ein sehr geringes Einkommen hat, der hat die Möglichkeit eine Prozesskostenhilfe zu beantragen, durch die die Staatskasse die entstehenden Gerichtskosten trägt.

 

» Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z