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Gerichte Mietstreitigkeiten
In Deutschland ist ganz genau geregelt, welche
Gerichte für was zuständig sind. Dies ist sogar gesetzlich
festgelegt, sodass nur ein zuständiges Gericht auch eine
Klage behandeln darf. Allerdings kann dieses Gericht die
Zuständigkeit einem anderen Gericht zuweisen, sofern es sich
selbst nicht als zuständig erachtet. Das zugewiesene Gericht
muss sich dann um die jeweilige Angelegenheit kümmern, denn
weitere Verweisungen oder einen Rückgabe an das vorherige
Gericht ist nicht zulässig. Handelt es sich um
Streitigkeiten in Mietsachen, dann ist immer das Amtsgericht
zuständig, in dessen Bezirk die Mietwohnung gelegen ist. Bei
einer Berufung in Mietsachen ist dann das höhere Landgericht
zuständig.
Bei einem
Rechtstreit beim Amtsgericht ist kein Anwaltszwang gegeben,
sodass man sich hier auch selbst vertreten kann. In vielen
einfach gelagerten Fällen ist dies sogar zu empfehlen,
allerdings nur dann, wenn auch die gegnerische Seite auf ein
Anwalt verzichtet. Die Amtsgerichte verfügen über eine
Rechtsantragstelle, bei der die Klage beantragt werden kann.
Die hier beschäftigen Rechtspfleger sind dazu verpflichtet,
eine Hilfestellung zu geben. Wird jedoch vor dem Landgericht
verhandelt, dann muss man sich zwingend einen Anwalt nehmen.
Die Arbeit der Gerichte ist natürlich nicht kostenfrei,
sodass hier Gerichtsgebühren verlangt werden. Diese richten
sich nach einer Gebührentabelle, die gesetzlich festgelegt
ist. Zudem spielt der Streitwert eine große Rolle im Bezug
auf die Höhe der Gerichtsgebühren. Wer ein sehr geringes
Einkommen hat, der hat die Möglichkeit eine
Prozesskostenhilfe zu beantragen, durch die die Staatskasse
die entstehenden Gerichtskosten trägt. |