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Geförderte Mietwohnungen: Regelungen |
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Geförderte
Mietwohnungen: |
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Regelungen für das Erheben von
Fehlbelegungsabgaben
Das Verwaltungsgericht von Schleswig-Holstein wies die Klage
eines Kieler Bürgers ab, der der Meinung war, dass bei der
Erhebung der Fehlbelegungsabgabe für sein, mit öffentlichen
Geldern geförderten, Wohnobjekt Fehler gemacht worden seien.
Die Richter stuften die Vergleichsmieten in der
Landesverordnung als korrekt ein, weshalb sie zur Berechnung
der Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden können.
Der Eigentümer bemängelte, dass die Zahlen in der
Landesverordnung stark vom tatsächlichen, örtlichen
Mietspiegel des Bezirks abwichen, in dem sein Objekt steht.
Das Gericht war jedoch der Meinung, dass die Gutachter ihre
Werte aufgrund statistischer und repräsentativer Werte
ermittelten und der Eigentümer daher die Fehlbelegungsabgabe
laut den in der Landesverordnung festgesetzten
Vergleichsmieten begleichen bezahlen müsse. Zudem seien der
örtliche Mietspiegel und die Vergleichsmieten nicht wirklich
vergleichbar, da Mieterhöhungen während der letzten 4 Jahre
im Mietspiegel keine Berücksichtigung fänden, wie es in der
Urteilsbegründung weiter hieß. |
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