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Mietrecht A-Z - Geburt eines Kindes |
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Geburt eines
Kindes
Stellt sich nach der Geburt
eines Kindes heraus, dass die befristet angemietete Wohnung
zu klein und für die Mieter ungeeignet ist, können sich
daraus für den Mieter besondere Rechte im Rahmen der
Kündigungsfristen ergeben. Dem Mieter wird in diesem Fall
das Recht eingeräumt, dass er eine vorzeitige Beendigung des
Mietverhältnisses herbeiführen kann. Die vorzeitige
Entlassung aus dem Mietvertrag ist aber nur dann möglich,
wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt, so das
Landgericht Oldenburg, die 13. Zivilkammer in einem Urteil
vom 24. März 1995 (Az: 13 S 1450/94.).
Kündigt jedoch der Vermieter
bereits vor der Geburt des Kindes aufgrund von Eigenbedarf,
ist diese Kündigung nur dann zulässig, wenn die Geburt einen
höheren Wohnbedarf bedingt. Diese Kündigung ist auch dann
rechtens, wenn die Räumlichkeiten nicht nur durch das Kind
alleine genutzt werden, sondern auch durch den Vermieter. So
entschied das Amtsgericht Magdeburg in einem Urteil vom 21.
Januar 1999 (Az: 15 C 3979/98). |
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