Mietrecht A-Z - Geburt eines Kindes
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Geburt eines Kindes
Stellt sich nach der Geburt eines Kindes heraus, dass die befristet angemietete Wohnung zu klein und für die Mieter ungeeignet ist, können sich daraus für den Mieter besondere Rechte im Rahmen der Kündigungsfristen ergeben. Dem Mieter wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, dass er eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen kann. Die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag ist aber nur dann möglich, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt, so das Landgericht Oldenburg, die 13. Zivilkammer in einem Urteil vom 24. März 1995 (Az: 13 S 1450/94.).

Kündigt jedoch der Vermieter bereits vor der Geburt des Kindes aufgrund von Eigenbedarf, ist diese Kündigung nur dann zulässig, wenn die Geburt einen höheren Wohnbedarf bedingt. Diese Kündigung ist auch dann rechtens, wenn die Räumlichkeiten nicht nur durch das Kind alleine genutzt werden, sondern auch durch den Vermieter. So entschied das Amtsgericht Magdeburg in einem Urteil vom 21. Januar 1999 (Az: 15 C 3979/98).

 

Mietrecht A-Z


 

Mietrecht  •  Mietrecht A - D  •  Mietrecht E - H  •  Mietrecht I - L  •  Mietrecht M - P  •  Mietrecht Q - T  •  Mietrecht U - Z