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Gartenteich muss nicht eingezäunt
werden
Ein Gartenteich kann zwar eine potenzielle
Bedrohung für Kinder in der Nachbarschaft darstellen,
eingezäunt werden muss er aber dennoch nicht zwingend
werden. Dem Gesetzgeber reicht es, wenn der Gartenteich
durch geeignete Maßnahmen gesichert wird, so dass nach
menschlichem Ermessen eine Gefährdung weitgehend
ausgeschlossen werden kann. |
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Auf alle theoretisch möglichen Eventualitäten muss der
Eigentümer des Gartenteichs hingegen nicht vorbereitet sein.
So werden z.B. die Einfriedung des gesamten Gartens oder das
Anbringen eines Gitters auf oder einige Zentimeter unterhalb
der Wasseroberfläche als ausreichende
Sicherheitsvorkehrungen angesehen. |
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Gartenteiche erfordern übliche
Vorsichtsmaßnahmen
Das Anlegen von
Gartenteichen geht mit der gleichzeitigen Schaffung der
üblichen Sicherheitsvorkehrungen einher. Insbesondere für
Kleinkinder stellen Gartenteiche eine potenzielle
Gefahrenquelle dar. Nach Ansicht der gültigen
Rechtssprechung ist es vom Eigentümer eines Gartenteichs
allerdings zuviel verlangt, bei der Sicherung des Teichs
jede
denkbare Eventualität zu berücksichtigen. |
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