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Mietrecht A-Z -
Garten Verwahrlosung |
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Verwahrloster Garten ist Grund zur
fristlosen Kündigung
Eine dem Mietvertrag widersprechende Haltung von
exotischen oder nicht ortsüblichen Haustieren, kann eine
fristlose Kündigung begründen, wenn die Tiere das äußere
Erscheinungsbild des Gartens massiv in Mitleidenschaft
ziehen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter unter anderem
Kaninchen, Schildkröten, Schweine, Vögel und Meerschweine
frei im
Garten herumlaufen lassen. AG München, Az. 462 C 27294/98. |
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Verwahrlosung des Gartens
Handelt es sich um ein rein ästhetisches Problem,
so stehen in der Regel keine Ansprüche gegen den Nachbarn
zu, da diesem frei gestellt ist, ob und in welchem Maße er
sich um seinen Garten kümmert. Auch das Aufstellen von
Zierobjekten im Garten, wie z. B. Gartenzwergen, ist
erlaubt, die Anzahl spielt dabei keine Rolle. Im Falle, dass
aber Schutt und Gerümpel direkt in unmittelbare Nähe des
Grundstücks eines Nachbarn gestellt wird, so muss dieser es
nicht mehr billigenden in Kauf nehmen! Dies geht aus einer
Entscheidung des Amtsgerichts Münster, Aktenzeichen 29 C
80/8, hervor. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn ein
Grundstück über Jahre in einer sonst gepflegten Gegend
verwahrlost. Hier besteht dann der Anspruch auf etwaige
Beseitigung. |
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