Mietrecht A-Z - Garten Verwahrlosung
 
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Verwahrloster Garten ist Grund zur fristlosen Kündigung
Eine dem Mietvertrag widersprechende Haltung von exotischen oder nicht ortsüblichen Haustieren, kann eine fristlose Kündigung begründen, wenn die Tiere das äußere Erscheinungsbild des Gartens massiv in Mitleidenschaft ziehen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter unter anderem Kaninchen, Schildkröten, Schweine, Vögel und Meerschweine frei im
Garten herumlaufen lassen. AG München, Az. 462 C 27294/98.

 

 

 

Verwahrlosung des Gartens
Handelt es sich um ein rein ästhetisches Problem, so stehen in der Regel keine Ansprüche gegen den Nachbarn zu, da diesem frei gestellt ist, ob und in welchem Maße er sich um seinen Garten kümmert. Auch das Aufstellen von Zierobjekten im Garten, wie z. B. Gartenzwergen, ist erlaubt, die Anzahl spielt dabei keine Rolle. Im Falle, dass aber Schutt und Gerümpel direkt in unmittelbare Nähe des Grundstücks eines Nachbarn gestellt wird, so muss dieser es nicht mehr billigenden in Kauf nehmen! Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster, Aktenzeichen 29 C 80/8, hervor. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn ein Grundstück über Jahre in einer sonst gepflegten Gegend verwahrlost. Hier besteht dann der Anspruch auf etwaige Beseitigung.

 

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