Garten - Mietrecht A-Z
 
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Ernte:
Stehen im Garten Obstbäume oder Beerensträucher und ist der Mieter für die Gartenpflege zuständig, darf er auch ernten. Ausnahme: Mieter und Vermieter haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart (AG Leverkusen 28 C 277/93).

Grillen:
Grillen im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass kein Qualm konzentriert in die Wohnung oder in die Schlafräume der Nachbarn zieht. Am besten vorher Nachbarn informieren und Rücksicht nehmen (LG Stuttgart 10 T 359/96; AG Bonn 6 C 565/96).

Gartenparty:
Gegen Gartenfeste in einem typischen Wohngebiet können Nachbarn im Regelfall nichts sagen. Zumal dann, wenn nach 22 Uhr im Partykeller oder im Gartenhaus weitergefeiert wird (LG Frankfurt 2/21 O 424/88).

Mobiliar und Blumenkübel
Mobiliar und Blumenkübel sollten nicht auf der gemeinschaftlich benutzten Wiese abgestellt, sondern immer weggeräumt werden: Deshalb erließ ein Hausbesitzer eine Benutzungsordnung. Einige Mieter klagten dagegen vor dem Landgericht Berlin ohne Erfolg (Az. 63 S 287/05).

 

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