Für Schnee schippen bzw. räumen ist der Vermieter zuständig?

 
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Der Vermieter darf auch Kosten für Sperrmüll auf seine Mieter umlegen. Mieter eines Mehrfamilienhauses hatten solchen rechtswidrig auf der Gemeinschaftsfläche entsorgt, dafür muss die Gemeinschaft zahlen, denn
es handelt sich um Kosten der Müllbeseitigung. Eine weitere Sache stellten die Bundesrichter klar: Wenn es um die Höhe der Vorauszahlung für die Nebenkosten geht, müssen Vermieter ihren Mietern nicht im Detail aufschlüsseln, wie sich die Summe zusammensetzt. (BGH VIII ZR 137/09)

 

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