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Mietrecht A-Z - Frösche Garten |
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Frösche im Garten
Ohne ausdrückliche Erlaubnis der
Naturschutzbehörde dürfen Frösche, die sich im Garten
angesiedelt haben, nicht einfach entfernt werden. Der Teich
darf auch nicht einfach zugeschüttet und Froschlaich darf
auch nicht einfach entfernt werden. Nur in Ausnahmefällen
kann man eine Sondergenehmigung erwirken. Deswegen wird es
sich als besonders schwierig erweisen, gegen einen
Froschteichbesitzer gerichtlich vorzugehen. Es dürfte fast
aussichtslos sein. Selbst bei einem künstlich angelegten
Teich muss das geänderte Umweltbewusstsein sowie der Arten-
und der Naturschutz berücksichtigt werden. Es ist zwar die
Nachtruhe wesentlich durch den Froschlärm gestört, trotzdem
unterliegen selbst im Teich eingesetzte Frösche dem § 20
Bundesnaturschutzgesetz. Sie sind durch dieses Gesetz
ebenfalls geschützt und es ist strengstens verboten sie zu
entfernen. |
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