Fristgerechte Mietzahlung

 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Die fristgerechte Zahlung der Miete ist davon abhängig, wann das Geld auf dem Konto des Vermieters verfügbar ist. Das Geld muss am Stichtag auf dem Konto eingetroffen sein.

Eine Überweisung am vereinbarten Tag ist nicht ausreichend, der Mieter befindet sich im Zahlungsverzug.

Für den Vermieter besteht demnach laut dem OLG Düsseldorf (Az. 24 U 120/09) die Möglichkeit, sowohl Verzugszinsen zu verlangen als auch auf einen fristgerechten Eingang des Mietzinses zu klagen.

 
 
 
 
 

 » Mietrecht A-Z