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Formularklausel
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Formularklausel
Als Formularklauseln bezeichnet man Bausteine eines
Mietvertrags, die in Form von Musterformulierungen in einen
Mietvertrag eingebaut werden können. Die Formularklauseln
werden beispielsweise von Vermieterverbänden zur Verfügung
gestellt. Die Richtigkeit der Formularklauseln wird von
Verbraucherschutzverbänden überwacht. Grundsätzlich dürfen
die im Mietvertrag verwendeten Klauseln den Mieter gegenüber
den Standardklauseln nicht schlechter stellen. In diesem
Fall sind die entsprechenden Formularklauseln unwirksam.
Von der Individualvereinbarung spricht man, wenn beide
Vertragsparteien den Vertrag oder Teile davon frei
aushandeln. Dies setzt allerdings voraus, dass alle
Vertragsparteien in etwa eine vergleichbare Ausgangsposition
bei den Verhandlungen haben. Bei Mietverträgen ist dies
jedoch meistens nicht gegeben, weshalb
Individualvereinbarungen hier mit Vorsicht zu genießen sind.
Wenn überhaupt, dann sind Individualvereinbarungen unter
einem Punkt wie z.B. “Sonstiges“ zu finden. Mieter können
sich davor schützen, indem sie sich vor Vertragsabschluss
fachlich beraten lassen, etwa bei einem Mieterverband. |
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