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Fernwärme
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Fernwärme
Bei der Berechnung des Aufpreises für die Fernwärme fließen
zwei Faktoren ein, der Verbrauch und die Leistung. Der
Verbrauch wird durch einen entsprechenden Zähler ermittelt,
die erforderliche Leistung wird vom Vermieter berechnet und
anschließend beim jeweiligen Versorger geordert.
Die bereitgestellte Leistung sollte nicht zu eng kalkuliert
werden, um vor allem im Winter diesbezügliche Engpässe zu
vermeiden. Bei der Berechnung der benötigten Leistung kann
sich der Vermieter an der DIN 4701 orientieren, die den
Begriff der ausreichenden Beheizung bestimmter
Räumlichkeiten wie folgt definiert: Wohnräume aller Art 20
°C, Bad 22 °C, Flur 15 °C, Treppenhaus 10 °C.
In der Praxis ist es leider häufig so, dass Vermieter,
bewusst oder unbewusst, eine unnötig hohe Wärmeleistung bei
ihrem Versorger anfordern. Dadurch erhöht sich die Warmmiete
für alle Mieter, da nicht benötigte Leistung berechnet wird.
Bei der
Berechnung der tatsächlich erforderlichen Wärmemenge muss
auch die Qualität der vorhandenen Wärmedämmung des
betreffenden Hauses berücksichtigt werden. Es geschieht sehr
oft, dass dies gar nicht oder nur unzureichend in die
Berechnung einfließt. Die Folge sind dann überhöhte Preise
für die Warmmiete. |
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