Ferienwohnung stornieren
 
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Ferienwohnung: Lawinengefahr ist ein Stornierungsgrund
Urlauber, die in den Bergen eine Ferienwohnung gebucht haben und aufgrund einer offiziellen Lawinenwarnung von der Reise zurücktreten wollen, können dies tun. Das AG Herne wies die Klage eines Vermieters zurück, der von seinem Mieter den vollen Mietzins als Entschädigung für eine nicht angetretene Reise verlangte.

Die Behörden hatten zuvor die Lawinen-Warnstufe 5 verhängt, weshalb der per Vertrag vorgesehene Nutzen des Mieters an der Ferienwohnung nicht mehr gegeben war, so die Richter zur Begründung. Daher sei die Kündigung rechtens gewesen, da berechtigte Sorge um Leib und Leben bestanden habe (Amtsgericht Herne-Wanne, 2C 175/99).

 
 
 
 

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