Ferienwohnung Baustelle
 
A B C D E F G H  I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

 

Ferienwohnung stellte sich als Baustelle heraus
Das Amtsgericht Düren entschied am 21. 02.2006, dass Personen, die eine Ferienwohnung mieten, nicht akzeptieren müssen wenn in dem Gebäude noch Bauarbeiten stattfinden.

Eine Familie mit fünf Kindern mietete eine Ferienwohnung im 1. Stock eines Dreifamilienhauses. Sie hatten die Ferienwohnung ohne vorherige Besichtigung über das Internet gebucht. In der Angebotsbeschreibung war kein Hinweis darauf zu finden, dass sich die Ferienwohnung in einer Immobilie im Bauzustand befand. Da auf dem Grundstück noch Baugeräte, Schutt und Abfälle herumlagen, aus dem Beton teils spitze Metallstücke herausragten und an den Treppen noch kein Geländer angebracht war, war die Familie nicht bereit ihren Urlaub in dieser Ferienwohnung zu verbringen und brach diesen somit ab. Sie kündigten daraufhin den Mietvertrag und verlangten die Rückerstattung des bezahlten Preises.

 

Das Amtsgericht Düren bestätigte die Klage.
Begründung: Die Familie ging laut Angebotsbeschreibung davon aus, dass die Ferienwohnung mitsamt der Außenanlage fertig gestellt ist. Die Räumlichkeiten wären so gefahrlos zu erreichen. Da dies vor Ort nicht der Fall war, musste der Anbieter den gesamten Mietpreis zurückerstatten. Amtsgericht Düren, 21. 02. 2006, Aktenzeichen: 46 C 619 / 05

 

 » Mietrecht A-Z


 

Abstand  •  Betriebskosten  •  Kaution  •  Kündigung  •  Mieterhöhung  •  Nebenkosten  •  Schönheitsreparaturen