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Fahrstuhl im
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Fahrstuhl im Mietshaus
Häufig herrscht Unklarheit, ob und in welchem Umfang Mieter
für die Kosten eines Fahrstuhls aufkommen müssen. Hierzu
sind im Folgenden einige Gerichtsurteile aufgeführt, die zur
Klärung beitragen sollen. Das LG Berlin kam zu der Ansicht,
dass der Einbau eines Fahrstuhls als Modernisierungsmaßnahme
abgerechnet werden kann.
Sofern seitens des Vermieters
ein Vollwartungsvertrag für die Fahrstuhlanlage besteht,
sind die Kosten hierfür nur zur Hälfte umlegbar, so das LG
Essen. Laut dem LG Berlin müssen Mieter einer
Erdgeschosswohnung nicht vom Betriebskostenanteil eines
Fahrstuhls ausgeschlossen werden. Anders sieht das LG
Braunschweig einen solchen Fall, wenn zweifelsfrei keine
sinnvolle Nutzungsmöglichkeit des Fahrstuhls für Mieter
einer Wohnung im Parterre besteht.
Das LG Hamburg hat abschließend
entschieden, dass Fahrstühle ab dem Baujahr 2001 keine
Geräuschkulisse entwickeln dürfen, die über den Grenzwert
von 30 dB hinausgeht, andernfalls besteht Anspruch einer
Mietminderung von bis zu 15 %. |
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