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Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Klimaschutzprogramms
beschlossen, mit denen der CO²-Ausstoß mittelfristig um ein
Viertel gesenkt werden soll. Vorgänger der EnEV waren die
Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Die
EnEV ist seit dem 01.02.2002 gültig und hat zum Ziel, dass
bei Häusern, die neu gebaut werden, möglichst effiziente
Mittel zur Energiegewinnung verwendet werden. Ebenso soll
auf die Dämmung des Hauses geachtet werden.
Die EnEV schreibt gewisse
Mindeststandards vor, die im Zusammenspiel zwischen
Energiequellen und Dämmung erreicht werden müssen. Eine eher
schlechte Wärmedämmung muss dann beispielsweise mit einer
sehr sparsamen Energieform, etwa Solartechnik, egalisiert
werden. Nach der EnEV muss seit dem 01.02.07 jeder Neubau
den Standard eines Niedrigenergiehauses erreichen.
Die Mindestanforderungen der
EnEV liegen 30 % über denen der vorher gültigen
Wärmeschutzverordnung. Außerdem schreibt die EnEv einen
Energiepass für jedes Haus vor, aus dem die
energierelevanten Daten hervorgehen. Die EnEV muss auch bei
Umbauten, Renovierungen oder Sanierungen an bestehenden
Häusern beachtet werden.
Außerdem müssen sämtliche
Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und vor dem
01.10.1978 eingebaut wurden, bis spätestens 31.12.2008
nachgebessert oder ausgetauscht worden sein. Ansonsten gilt
die Wirtschaftlichkeitspflicht, was bedeutet, dass einzelne
Bauelemente nur dann durch energiesparendere Teile ersetzt
werden müssen, wenn diese ohnehin ausgetauscht werden
müssen, z.B. aufgrund von Beschädigung. |