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Energieausweis
Seit 1. Juli 2008 muss der Eigentümer einer
Immobilie einem Miet- oder Kaufinteressenten einen
Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis soll den Mieter
bzw. den Käufer über die energetische Qualität eines
Mietshauses informieren. Noch nicht verpflichtet ist man als
Vermieter im Hinblick auf die Vorlage eines Energieausweises
in Bezug auf bereits bestehende Mietverhältnisse.
Bereits
Pflicht ist der bedarfsorientierte Energieausweis für
Neubauten seit dem 1.10. 2007, dieser muss bei Verkauf oder
Neuvermietung vorgelegt werden. Seit 1.7.2008 muss bei
bestehenden älteren Gebäuden, die vor 1965 fertiggestellt
wurden, ein Energieausweis vorhanden sein. Seit dem 1. 1.
2009 muss bei allen anderen später errichteten Wohngebäuden
bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis vorliegen.
Durch die Ordnungsbehörde kann ein Bußgeld verhängt werden,
wenn der Energieausweis nicht rechtzeitig, nicht
vollständig, nicht richtig oder gar nicht vorgelegt werden
kann. Dafür ist ein Bußgeld zwischen 5.000 und 50.000 Euro
vorgesehen. |
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