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Eigenbedarf
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Eigenbedarf
Ein Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen,
um dort Pflegepersonal für seine im selben Haus wohnenden
Eltern unterzubringen. Allerdings sei eine Kündigung nur
zulässig, wenn die Eltern tatsächlich pflegebedürftig seien
und wenn im Haus keine andere geeignete Wohnung zur
Verfügung steht (Landgericht Koblenz Az. 6 T 102/07). |
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Eigenbedarf darf nicht selbst
herbeigeführt werden
Seit Jahren bewohnte ein Mieter eine
Dreizimmerwohnung. Zunächst wohnte auch der Vermieter im
selben Haus, zog dann jedoch in eine 100 km entfernte Stadt
zu seiner Lebenspartnerin. Der Vermieter pendelte jedoch
tagtäglich zu seiner Arbeitsstätte. Dem Mieter wurde ein
Jahr später die Wohnung vom Vermieter gekündigt, der diese
mit Eigenbedarf begründete. Dass er seit Jahren an schweren
Gefäßentzündungen und arteriellem Bluthochdruck leidet, gab
der Vermieter an. So sei die tägliche Fahrt zur
Arbeitsstelle aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes
des Vermieters mutmaßlich mit erheblichen physischen und
psychischen Belastungen verbunden. Dass der Vermieter nicht
berechtigt war, wegen Eigenbedarfs zu kündigen, entschied
daraufhin das Landgericht Frankfurt. Weil er trotz seines
schlechten Gesundheitszustandes zu seiner Lebensgefährtin
gezogen war, hatte der Vermieter den Eigenbedarf treuwidrig
selbst herbeigeführt, befand das Gericht. Wenn ein Vermieter
die spätere Eigenbedarfssituation hätte vorhersehen können,
handelt ein Vermieter treuwidrig (LG Frankfurt, Az. 2-11 S
317/06). |
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