Eigenbedarf - Mietrecht A-Z
 
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Eigenbedarf
Ein Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, um dort Pflegepersonal für seine im selben Haus wohnenden Eltern unterzubringen. Allerdings sei eine Kündigung nur zulässig, wenn die Eltern tatsächlich pflegebedürftig seien und wenn im Haus keine andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht (Landgericht Koblenz Az. 6 T 102/07).


Eigenbedarf darf nicht selbst herbeigeführt werden
Seit Jahren bewohnte ein Mieter eine Dreizimmerwohnung. Zunächst wohnte auch der Vermieter im selben Haus, zog dann jedoch in eine 100 km entfernte Stadt zu seiner Lebenspartnerin. Der Vermieter pendelte jedoch tagtäglich zu seiner Arbeitsstätte. Dem Mieter wurde ein Jahr später die Wohnung vom Vermieter gekündigt, der diese mit Eigenbedarf begründete. Dass er seit Jahren an schweren Gefäßentzündungen und arteriellem Bluthochdruck leidet, gab der Vermieter an. So sei die tägliche Fahrt zur Arbeitsstelle aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Vermieters mutmaßlich mit erheblichen physischen und psychischen Belastungen verbunden. Dass der Vermieter nicht berechtigt war, wegen Eigenbedarfs zu kündigen, entschied daraufhin das Landgericht Frankfurt. Weil er trotz seines schlechten Gesundheitszustandes zu seiner Lebensgefährtin gezogen war, hatte der Vermieter den Eigenbedarf treuwidrig selbst herbeigeführt, befand das Gericht. Wenn ein Vermieter die spätere Eigenbedarfssituation hätte vorhersehen können, handelt ein Vermieter treuwidrig (LG Frankfurt, Az. 2-11 S 317/06).

 

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